Hygienekonzept nach der Corona-Verordnung
für naturforscher-Kurse in Freiburg

Grundlage für das Hygienekonzept ist die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in seiner jeweils aktuellen Fassung sowie die allgemein geltenden Hygieneempfehlungen.

Bei der Anmeldung zum Kurs bestätigen die Eltern durch setzen eines Hakens, dass sie das vorliegende Hygienekonzept einhalten. Die Kursleitung ist vollständig geimpft / geboostert und testet sich für jeden Kurstag (Schnelltest).

Voraussetzung für die Teilnahme an den Kursen

  • SchülerInnen Freiburger Schulen werden regelmäßig getestet. Erhalten die Eltern Testnachweise, so sind diese vor der Veranstaltung vorzuzeigen. Kinder aus positiv getesteten Clustern können nicht teilnehmen.
  • Das teilnehmende Kind unterliegt keiner Quarantäne. Sollte dies im Laufe der Veranstaltung bekannt werden, muss die teilnehmende Person den Veranstaltungsort sofort verlassen bzw. diese nicht (mehr) betreten.
  • Das teilnehmende Kind bestätigt, keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust zu haben.

Ablauf

  • Der Treffpunkt für die Schnupperkurse ist außerhalb des Gebäudes. Vor dem Gebäude ist auf 1,5 Meter Abstand zu achten.
  • Eltern haben keinen Zutritt zum Kursraum.

Schutz- und Hygienemaßnahmen

  • Datenerhebung: Die Daten aller Teilnehmenden (Vor- und Nachname, Anschrift und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) werden dokumentiert. An jedem Kurstag wird die Anwesenheit notiert.
  • Mund-Nasen-Bedeckung und Lüftung: Bei den naturforscher-Kursen handelt es sich um eine feste Gruppe im Sinne der Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit. In der Alarmstufe rmstufe gilt auch hier Maskenpflicht. Vor, während und nach den Kursen wird über Fenster und Türen gelüftet.
  • Hygiene: Vor dem Betreten des Kursraumes werden die Hände gründlich mit Seife gewaschen oder alternativ desinfiziert. Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt. Entsprechende Handhygiene findet auch während des Angebots mehrmals statt, insbesondere wenn absehbar ist, dass Geräte oder Materialien von mehreren Personen genutzt werden. Gemeinschaftlich genutzte Materialien oder Geräte werden nach Benutzung gesäubert. Beim Husten oder Niesen wird ein größtmöglicher Abstand zu anderen Personen eingehalten (Husten und Niesen in die Armbeuge oder in ein Einmal-Taschentuch).
  • Essen und Trinken: Während der Alarmstufe 2 ist Essen oder Trinken im Kurs nicht gestattet.
  • Information: Veränderungen der geltenden Hygieneregeln werden den teilnehmenden Kindern zu Beginn der Veranstaltungen mitgeteilt.
  • Arbeitsschutzvorschriften: Die Arbeitsschutzmaßnahmen nach § 9 CoronaVO werden beachtet und eingehalten.

 

Verantwortlich für die Umsetzung des Hygienekonzepts ist:

Gabriele Lebender, H.-Straub-Str. 10, 79100 Freiburg, 0761-44014

Stand: Freiburg, den 26. Januar 2022